3 Ob 180/08d | OGH | 19.11.2008 |
Beisatz: Beisatz: Hier: Klausel in einem Heimvertrag, die auf die diesbezüglichen Folgen im § 25 Abs 4 Oö. Alten-und Pflegeheimverordnung verweist. (T1) |
8 Ob 119/08w | OGH | 02.04.2009 |
Auch; Beisatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Heimvertrags verwendete Klausel „Die individuelle Hilfe und Betreuung umfasst alle Pflegemaßnahmen, soweit das Pflegepersonal aufgrund seiner Ausbildung zur Erbringung nach bestehenden Vorschriften berechtigt ist und darüber hinaus die hiefür erforderlichen medizinisch-technischen Voraussetzungen vorhanden sind und die im Einzelfall erforderlichen Hygienevorschriften eingehalten werden können." verstößt gegen § 27d Abs 2, Abs 4 KSchG und ist daher unzulässig. (T2)<br/>Bem: Siehe auch RS0124626. (T3) |
7 Ob 91/09x | OGH | 30.09.2009 |
Auch; Beis wie T2 |
3 Ob 268/09x | OGH | 24.02.2010 |
7 Ob 232/13p | OGH | 29.01.2014 |
Auch; Beisatz: Für Heimverträge geht die von § 27d Abs 4 KSchG verlangte Genauigkeit und Verständlichkeit über jene des § 6 Abs 3 KSchG hinaus. Die einzelnen Inhalte eines Heimvertrags sind nicht nur einfach und verständlich, sondern zusätzlich auch noch umfassend und genau zu umschreiben. (T4) |
7 Ob 22/20s | OGH | 19.02.2020 |
Beis wie T4; Beisatz: 1. Klausel, die die aufgeschlüsselte Angabe der vom Träger der Sozial‑ oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen nicht enthält.<br/>2. Klausel, die die Differenz auf vom Träger der Sozial‑ oder Behindertenhilfe nicht getätigten Zahlungen auf den Heimbewohner überwälzt. (T5)<br/>Beisatz: VfGH: Sollte es von Seiten der zuständigen Organe des Landes keine (bezifferbare) Aufstellung der vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe übernommenen Leistungen geben, ist der in § 27d Abs 1 Z 6 KSchG enthaltenen Verpflichtung bereits dadurch genüge getan, dass der Heimträger den Verbrauchern im Heimvertrag angemessen über den Inhalt der bestehenden landesrechtlichen Regelungen und deren Anwendung informiert. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_20081119_OGH0002_0030OB00180_08D0000_002
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