Normen
2 Ob 162/08z | OGH | 14.08.2008 |
7 Ob 218/19p | OGH | 27.05.2020 |
Beisatz: Der Baustellenkoordinator hat demnach Einrichtungen zur effektiven Gefahrenverhütung vorzusehen und die Einhaltung seiner diesbezüglichen Vorgaben zu überwachen, doch darf dieses Überwachungspflicht nicht überspannt werden. Der Baustellenkoordinator muss weder jeden einzelnen Arbeitsschritt erklären noch ihn beaufsichtigen. (T1) |
2 Ob 119/21w | OGH | 25.11.2021 |
Beisatz: Hier: Keine Reaktion auf Mitteilung, dass Wanddurchbrüche in den als Absturzsicherung im Bereich der Zwischendecke verwendeten Paneelwänden erfolgen sollen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20080814_OGH0002_0020OB00162_08Z0000_012
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