Rechtssatz
Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vgl EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).
1 Ob 52/08s | OGH | 20.06.2008 |
Beisatz: Beisatz: Allein die Berufung auf die Tatsache, dass zwei Unternehmen zur selben Unternehmensgruppe gehören, reicht zum Nachweis der Verfügbarkeit nicht aus. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20080620_OGH0002_0010OB00052_08S0000_002
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