OGH 3Ob263/07h (RS0123596)

OGH3Ob263/07h8.5.2008

Rechtssatz

Abwägungskriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Behandlung sind die Dringlichkeit der Behandlung sowie die Intensität, Art und Dauer des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht. Unter die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt insbesondere auch die Frage, ob ein gelinderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks zur Verfügung gestanden wäre.

Normen

UbG §35
UbG §36

3 Ob 263/07hOGH08.05.2008

Veröff: SZ 2008/60

7 Ob 26/15xOGH20.05.2015

Dokumentnummer

JJR_20080508_OGH0002_0030OB00263_07H0000_003

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