OGH 5Ob6/08f (RS0123507)

OGH5Ob6/08f15.4.2008

Rechtssatz

Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Abrechnung iSd §§ 20 Abs 3, 21 Abs 3 MRG sind „auf die Liegenschaft als Gesamtheit" bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG 2002.

Betriebskosten — Jahrespauschalverrechnung — Altmietverhältnisse

 

Normen

MRG §20 Abs3
MRG §21 Abs3
WEG 2002 §4 Abs3

5 Ob 6/08fOGH15.04.2008
5 Ob 189/09vOGH19.01.2010

Auch

5 Ob 242/09pOGH11.02.2010

Beisatz: Ansprüche eines Mieters, die auf konkrete Leistungen des Vermieters gerichtet sind und deren unmittelbare Erfüllung eine Verfügungsberechtigung im weiteren Sinn über die gesamte Liegenschaft voraussetzt, kann der „Altmieter“ ungeachtet der Rechtsstellung des Wohnungseigentümers als Vermieter (§ 4 Abs 1 WEG) auch gegen die Eigentümergemeinschaft geltend machen. (T1)

5 Ob 29/12vOGH14.02.2012

Vgl; nur T1; Beisatz: Hiebei steht dem Mieter bei unter Abs 3 fallenden Ansprüchen die Wahl frei, ob er Ansprüche nur gegen seinen Vertragspartner, nur gegen die Eigentümergemeinschaft oder gegen beide geltend macht. (T2)

5 Ob 84/13hOGH16.05.2013

Vgl

5 Ob 262/15pOGH25.01.2016

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Auf die Liegenschaft als Gesamtheit bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG sind insbesondere auch solche nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG iVm § 8 MRG (hier: Wiederherstellung eines für allgemeine Zwecke des Hauses umfunktionierten, früher individuell genutzten Kaminanschlusses). (T3)

Dokumentnummer

JJR_20080415_OGH0002_0050OB00006_08F0000_001

Stichworte