OGH 8ObS20/05g (RS0120428)

OGH8ObS20/05g10.7.2008

Rechtssatz

Zur Einbeziehung (Nichteinbeziehung) des Lohnausgleichs bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Berechnung des Zeitguthabens gemäß § 19e AZG.

Normen

AZG §19e

8 ObS 20/05gOGH16.11.2005
8 ObA 63/06gOGH23.11.2006

Vgl; Beisatz: Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung dahin, dass der Lohnausgleich an die Bedingung des Altersteilzeitgeldbezuges geknüpft wurde. (T1)

9 ObA 21/07iOGH10.04.2008

Vgl auch; Beis wie T1

8 ObA 30/08gOGH10.07.2008

Auch; Beisatz: Der sog „Lohnausgleich" ist bei vorzeitigen Beendigungen regelmäßig nicht in die Berechnung der Beendigungsansprüche mit einzubeziehen, weil davon auszugehen ist, dass er an die Bedingung des Altersteilzeitgeldbezugs nach § 27 AlVG geknüpft ist. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20051116_OGH0002_008OBS00020_05G0000_001

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