OGH 7Ob116/01m (RS0115266)

OGH7Ob116/01m5.11.2008

Rechtssatz

§ 21 Abs 4 KHVG 1994 unterscheidet im Rahmen der zwischen den Versicherern zurückzuersetzenden Leistungen einerseits zwischen den im Abs 1 angeführten "Ansprüchen" (ds alle jene auf Ersatz von Mietwagenkosten des ersatzberechtigten Versicherungsnehmers einschließlich eines Taxis und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit seines Fahrzeuges) und den durch die Abgeltung dieser Ansprüche entstandenen "Aufwendungen" (durch den Versicherer des Geschädigten) andererseits.

Normen

KHVG 1994 §21 Abs1
KHVG 1994 §21 Abs4

7 Ob 116/01mOGH23.05.2001

Veröff: SZ 74/93

7 Ob 213/08mOGH05.11.2008

Dokumentnummer

JJR_20010523_OGH0002_0070OB00116_01M0000_002