OGH 5Ob141/07g (RS0122784)

OGH5Ob141/07g16.10.2007

Rechtssatz

Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus einem nicht den Verwaltungsagenden zuzuordnenden Rechtsgeschäft kann das Vorzugspfandrecht nicht in Anspruch genommen werden.

Normen

WEG 2002 §27 Abs1

5 Ob 141/07gOGH16.10.2007

Beisatz: Hier: Gestattung eines Dachbodenausbaus unter bestimmten Auflagen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20071016_OGH0002_0050OB00141_07G0000_002