Normen
RDG §57 Abs1
| Ds 9/06 | OGH | 28.03.2007 |
Beisatz: Die Unterstützung des Leiters einer Gerichtsabteilung, der ein Großverfahren zu bewältigen hat, durch das Gerichtspräsidium bei gebotenen Aussendungen und Besprechungen mit der Exekutive und Sachverständigen ist eine Selbstverständlichkeit. Solche und andere organisatorische Hilfsdienste, wie etwa die Beigabe eines Rechtspraktikanten, sind für die Beurteilung des Ausmaßes der Belastung des Leiters einer Gerichtsabteilung durch ein von ihm - neben seinen sonstigen Dienstpflichten - mitzubewältigendes Großverfahren von bloß marginaler Bedeutung. (T1) | ||
Dokumentnummer
JJR_20070328_OGH0002_0000DS00009_0600000_001
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