4 Ob 47/07a | OGH | 20.03.2007 |
Beisatz: Hier: Werbeverbot zum Schutz vor irreführenden „Gesundheitsangaben" bei Nahrungsergänzungsmitteln. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20070320_OGH0002_0040OB00047_07A0000_002
Rechtssatz
Ob eine Maßnahme zum Schutz eines Allgemeininteresses erforderlich und verhältnismäßig ist, muss nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und wirft regelmäßig keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO auf.
4 Ob 47/07a | OGH | 20.03.2007 |
Beisatz: Hier: Werbeverbot zum Schutz vor irreführenden „Gesundheitsangaben" bei Nahrungsergänzungsmitteln. (T1) |
JJR_20070320_OGH0002_0040OB00047_07A0000_002