OGH 10Nc19/05h (RS0120110)

OGH10Nc19/05h27.7.2005

Rechtssatz

Dem Verbraucher wird - anders als bei klassischen Vertriebstechniken - durch die technischen Möglichkeiten, die das Internet bietet, und die damit verbundenen neuen Vermarktungstechniken typischerweise nicht bewusst, dass sein potenzieller Vertragspartner seinen Sitz möglicherweise in großer Entfernung vom Verbraucherstaat hat, speziell dann, wenn sich der Vertragspartner in der Heimatsprache des Verbrauchers an diesen wendet.

Normen

EVÜ Art5
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art15
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art16
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art17
EuGVÜ Art13
EuGVÜ Art14
EuGVÜ Art15
JN §28 Abs1 Z2

10 Nc 19/05hOGH27.07.2005

Beisatz: Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist eine Rechtsverfolgung im weit entfernten Sitzstaat des Unternehmers unter Verwendung einer fremden Gerichtssprache als unzumutbar anzusehen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20050727_OGH0002_0100NC00019_05H0000_001

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