OGH 5Ob11/04k (RS0118810)

OGH5Ob11/04k10.2.2004

Rechtssatz

Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung ist einer gesonderten Rechtskraft fähig.

Normen

WEG 1975 §13 Abs2 Z4
WEG 1975 §26 Abs1 Z2
WEG 2002 §16 Abs2 Z4
WEG 2002 §52 Abs1 Z2

5 Ob 11/04kOGH10.02.2004

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0050OB00011_04K0000_002