OGH 6Ob57/01b (RS0114940)

OGH6Ob57/01b29.4.2004

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH hat vor der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels die formelle und materielle Richtigkeit des Übertragungsaktes und seine Rechtswirksamkeit zu prüfen. Dem Geschäftsführer ist der Gesellschafterwechsel zumindest glaubhaft zu machen.

Normen

GmbHG §26

6 Ob 57/01bOGH29.03.2001
6 Ob 111/01vOGH16.05.2001

Vgl auch; Beisatz: Es ist die Aufgabe des Geschäftsführers, nur einen ihm nachgewiesenen Übergang eines Geschäftsanteils zum Firmenbuch anzumelden. (T1)

6 Ob 169/01yOGH18.10.2001

Beis wie T1; Beisatz: Die Frage der Einflussmöglichkeit des Geschäftsführers auf die Willensbildung der Gesellschafter zur Herbeiführung der eintragungspflichtigen Änderungen ist hiebei ohne Bedeutung. (T2)

6 Ob 163/02tOGH29.08.2002
6 Ob 149/03kOGH11.09.2003

Auch; nur: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH hat vor der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels die formelle und materielle Richtigkeit des Übertragungsaktes und seine Rechtswirksamkeit zu prüfen. (T3)

6 Ob 7/04dOGH29.04.2004

Vgl; Beisatz: Hier: Auslegung einer Stiftungserklärung. (T4); Veröff: SZ 2004/64

Dokumentnummer

JJR_20010329_OGH0002_0060OB00057_01B0000_001