OGH 4Ob283/01y (RS0116237)

OGH4Ob283/01y13.3.2002

Rechtssatz

Zahlt der Mieter den EVB neu stets nur unter Vorbehalt der Rückforderung der von ihm als materiell-rechtlich ungerechtfertigt angesehenen Beträge und bestand diese Schuld aber tatsächlich wegen des gegen sie wirkenden Mietzinserhöhungsverzichts nicht zu Recht, kann sie der Mieter von dem in diesem Umfang bereicherten Vermieter zurückfordern.

Normen

ABGB §1431 E
MRG §45

4 Ob 283/01yOGH13.03.2002

Dokumentnummer

JJR_20020313_OGH0002_0040OB00283_01Y0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)