OGH 3Ob231/00t (RS0115228)

OGH3Ob231/00t25.4.2001

Rechtssatz

Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird.

Normen

ABGB §364c B3
ABGB §364c C1
EO §352

3 Ob 231/00tOGH25.04.2001

Veröff: SZ 74/73

Dokumentnummer

JJR_20010425_OGH0002_0030OB00231_00T0000_001