Normen
ABGB §922
| 3 Ob 95/00t | OGH | 26.02.2001 |
Dokumentnummer
JJR_20010226_OGH0002_0030OB00095_00T0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Auch für die Wohnqualität aufgrund der Gestaltung einer gesamten Wohnanlage ist Gewähr zu leisten. Die Angaben in dem dem Kaufvertrag zugrundeliegenden Werbeprospekt sind als zugesicherte Eigenschaften im Sinn des § 922 ABGB zu beurteilen. Die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt und welche Preisminderung hiefür gerechtfertigt ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.
Normen
ABGB §922
| 3 Ob 95/00t | OGH | 26.02.2001 |
JJR_20010226_OGH0002_0030OB00095_00T0000_001
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