Normen
EWG-RL 76/207/EWG - Gleichbehandlungsrichtlinie 376L0207 Art2
1 Ob 80/00x | OGH | 30.01.2001 |
Veröff: SZ 74/15 |
8 ObA 35/10w | OGH | 23.11.2010 |
Auch; Beisatz: Die Beachtung der Öffnungsklausel (hier: § 11b B-GlBG idF BGBl I Nr 65/2004) ist zwingender Bestandteil eines mangelfreien Besetzungsverfahrens. Sie muss in jedem Einzelfall garantieren, dass die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der alle die Person der Bewerber betreffenden Kriterien berücksichtigt werden. Die Prüfung der wichtigen Gründe, die für die Anstellung des männlichen Bewerbers ausschlaggebend sein können, kann sich dabei nicht auf die ausdrücklich in der Ausschreibung genannten Kriterien beschränken. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20010130_OGH0002_0010OB00080_00X0000_004
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