OGH 8Ob233/99v (RS0114476)

OGH8Ob233/99v21.12.2000

Rechtssatz

Den organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person wird in § 69 Abs 3 und 4 KO eine selbständige verfahrensrechtliche Stellung zugebilligt, sodass sie im Konkurseröffnungsverfahren zur Anfechtung auch im eigenen Namen legitimiert sind; diese Legitimation erlischt mit wirksamer Abberufung.

Normen

IO §69 Abs3
IO §69 Abs4
IO §71c
KO §69 Abs3
KO §69 Abs4
KO §71c

8 Ob 233/99vOGH21.12.2000
8 Ob 84/03sOGH18.09.2003

Beisatz: Hier: Rekurslegitimation jenes Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin, der den Konkurseröffnungsantrag nicht stellte, bejaht. (T1)

8 Ob 17/20pOGH24.04.2020

Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Dies gilt auch bei bloßer Gesamtvertretungsbefugnis. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Rechtsmittellegitimation eines nur kollektiv vertretungsbefugten Liquidators. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20001221_OGH0002_0080OB00233_99V0000_001