Normen
GewO 1859 §82 litd
9 ObA 245/00w | OGH | 20.12.2000 |
8 ObA 124/02x | OGH | 13.06.2002 |
nur: Für die Beurteilung, ob durch eine "sonstige strafbare Handlung" Vertrauensunwürdigkeit des Arbeitnehmers bewirkt wurde, ist auf die konkreten Auswirkungen, welche die Tat auf das Arbeitsverhältnis hatte, abzustellen, wobei sowohl die Tatumstände als auch die Art der vom Arbeitnehmer verrichteten Arbeit Beachtung zu finden haben. (T1); Beisatz: Hier: Verurteilung wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und schwerer Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. (T2) |
8 ObA 13/03z | OGH | 20.03.2003 |
Auch |
9 ObA 58/10k | OGH | 28.07.2010 |
nur: Für die Beurteilung, ob durch eine "sonstige strafbare Handlung" Vertrauensunwürdigkeit des Arbeitnehmers bewirkt wurde, ist auf die konkreten Auswirkungen, welche die Tat auf das Arbeitsverhältnis hatte, abzustellen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20001220_OGH0002_009OBA00245_00W0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)