OGH 6Ob190/00k (RS0114087)

OGH6Ob190/00k30.8.2000

Rechtssatz

Der Bereicherte hat keinen Anspruch auf Doppelzahlung. Durch die (berechtigte) Nichtanerkennung der schuldbefreienden Wirkung ist die Rechtsgrundlage für das Behalten der Zahlung weggefallen und damit ein aufrechenbarer Bereicherungsanspruch entstanden.

Normen

ABGB §1435

6 Ob 190/00kOGH30.08.2000
2 Ob 12/10vOGH27.01.2011

Auch; nur: Durch die (berechtigte) Nichtanerkennung der schuldbefreienden Wirkung ist die Rechtsgrundlage für das Behalten der Zahlung weggefallen und damit ein aufrechenbarer Bereicherungsanspruch entstanden. (T1); Veröff: SZ 2011/9

Dokumentnummer

JJR_20000830_OGH0002_0060OB00190_00K0000_001

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