OGH 6Ob132/00f (RS0114161)

OGH6Ob132/00f30.8.2000

Rechtssatz

Die Geschäftsführer der Gesellschaft werden dieser gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn der zunächst bar eingezahlte Erhöhungsbetrag im Zuge eines zwischen der Gesellschaft und den einbringenden Gesellschaftern im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung zustandegekommenen Veräußerungsgeschäftes wieder zur Gänze an die Gesellschafter ausbezahlt wird.

Normen

GmbHG §25 Abs3 Z1

6 Ob 132/00fOGH30.08.2000

Veröff: SZ 73/130

6 Ob 196/03xOGH23.10.2003

Auch; Veröff: SZ 2003/137

6 Ob 219/03dOGH27.11.2003

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20000830_OGH0002_0060OB00132_00F0000_003

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