OGH 14Os107/99 (RS0113810)

OGH14Os107/9928.6.2000

Rechtssatz

Die Ausführung eines Betruges kann in der Täuschung über die Erfüllung eines Vertrages bestehen (Erfüllungsbetrug), wobei eine Täuschung anlässlich des Vertragsabschlusses (Eingehungsbetrug) in diesem Fall nicht erforderlich ist. Es genügt, wenn der betrügerische Vorsatz zum Zeitpunkt der Täuschung über die Vertragserfüllung vorliegt.

Normen

StGB §146 A3
StGB §146 A4

14 Os 107/99OGH28.06.2000

Dokumentnummer

JJR_20000628_OGH0002_0140OS00107_9900000_004