OGH 6Ob116/00b (RS0113752)

OGH6Ob116/00b28.6.2000

Rechtssatz

Die vom unterhaltspflichtigen selbständig Erwerbstätigen tatsächlich getroffenen unternehmerischen Entscheidungen oder auch Entscheidungen über die Wahl des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich danach zu beurteilen, ob sie nach der subjektiven Kenntnis und Einsicht des Unterhaltspflichtigen im Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung zu billigen waren. Dabei ist nicht maßgebend, ob die zu beurteilende Entscheidung des Unterhaltspflichtigen in rückblickender Betrachtung sich als bestmöglich erweist; maßgebend ist vielmehr, ob sie nach den jeweils gegebenen konkreten Umständen im Entscheidungszeitpunkt als vertretbar anzuerkennen ist.

Normen

ABGB §140 Ba

6 Ob 116/00bOGH28.06.2000
6 Ob 228/00yOGH23.11.2000

Dokumentnummer

JJR_20000628_OGH0002_0060OB00116_00B0000_002

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