OGH 10ObS35/00w (RS0113474)

OGH10ObS35/00w21.3.2000

Rechtssatz

Im Bereich des Ausgleichszulagenrechtes des ASVG kann es keine Rolle spielen, ob ein Ehegatte seiner Unterhaltsverpflichtung gegen die Gattin durch fortlaufende Leistungen oder durch eine fortwirkende einmalige Abfindung nachkommt. Die bloße Änderung der Zahlungsmodalität - an die Stelle laufender Unterhaltsleistungen tritt eine einmalige Kapitalabfindung - kann nicht dazu führen, dass der Pauschalierungstatbestand des § 294 Abs 1 ASVG nicht mehr anwendbar wäre.

Normen

ASVG §294

10 ObS 35/00wOGH21.03.2000
10 ObS 31/05iOGH23.05.2005

Dokumentnummer

JJR_20000321_OGH0002_010OBS00035_00W0000_001

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