OGH 2Ob198/98a (RS0112971)

OGH2Ob198/98a13.1.2000

Rechtssatz

Für die Wertberechnung ist auf den Zeitpunkt der erfolgreichen Anfechtung abzustellen.

Normen

AnfO §13 Abs1

2 Ob 198/98aOGH13.01.2000

Veröff: SZ 73/3

3 Ob 233/15hOGH27.04.2016

Auch; Beisatz: Er hat daher nach den §§ 335, 338 ABGB nicht nur alle durch den Besitz erlangten Vorteile zurückzustellen, sondern auch jene, die der Verkürzte erlangt haben würde; außerdem hat er allen durch seinen Besitz entstandenen Schaden zu ersetzen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20000113_OGH0002_0020OB00198_98A0000_001

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