OGH 6Bkd4/99 (RS0112872)

OGH6Bkd4/9922.11.1999

Rechtssatz

Gemäß § 19 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, über bei ihm eingegangene Klientengelder unverzüglich Abrechnung zu legen.

Normen

RAO §19 Abs3

6 Bkd 4/99OGH22.11.1999
16 Bkd 3/06OGH16.10.2006

Beisatz: Er ist berechtigt, von den für seine Partei an ihn eingegangenen Barschaften die Summe seiner Auslagen und seines Verdienstes, insoweit sie durch erhaltene Vorschüsse nicht gedeckt ist, in Abzug zu bringen, er ist jedoch schuldig, sich hierüber „sogleich" mit seiner Partei zu verrechnen. (T1)

23 Os 3/15mOGH31.03.2016

Dokumentnummer

JJR_19991122_OGH0002_006BKD00004_9900000_002