OGH 8ObA196/99b (RS0112404)

OGH8ObA196/99b26.8.1999

Rechtssatz

Eine Konkurrenzklausel kann eine im Einzelfall sachlich gerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit sein, wenn sie sich als verhältnismäßig darstellt - was den nationalen Gerichten eine am Gemeinschaftsrecht orientierte Sachlichkeitsprüfung aufträgt -, zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dient und sich unterschiedslos an Inländer und Ausländer richtet.

Normen

AngG §36 Abs2 V
AngG §37
EGV Maastricht Art48

8 ObA 196/99bOGH26.08.1999

Dokumentnummer

JJR_19990826_OGH0002_008OBA00196_99B0000_001