Normen
ASGG §67 Abs1 Z1
10 ObS 15/99z | OGH | 04.05.1999 |
Dokumentnummer
JJR_19990504_OGH0002_010OBS00015_99Z0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß § 67 Abs 1 Z 1 ASGG.
Normen
ASGG §67 Abs1 Z1
10 ObS 15/99z | OGH | 04.05.1999 |
JJR_19990504_OGH0002_010OBS00015_99Z0000_001
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