OGH 10ObS15/99z (RS0111978)

OGH10ObS15/99z4.5.1999

Rechtssatz

Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß § 67 Abs 1 Z 1 ASGG.

Normen

ASGG §67 Abs1 Z1

10 ObS 15/99zOGH04.05.1999

Dokumentnummer

JJR_19990504_OGH0002_010OBS00015_99Z0000_001