OGH 1Ob53/98w (RS0111166)

OGH1Ob53/98w24.11.1998

Rechtssatz

Kann die Verwendung des Produkts mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit von Menschen verbunden sein, so dürfen Warnhinweise nicht im sonstigen Text "versteckt" werden. Die Hinweise müssen eine Art der drohenden Gefahr deutlich herausstellen und Funktionszusammenhänge klar machen, sodass erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich ist.

Normen

PHG §5 Abs1 Z1

1 Ob 53/98wOGH24.11.1998
8 Ob 14/11hOGH22.02.2011

Auch

10 Ob 8/18aOGH20.02.2018

Dokumentnummer

JJR_19981124_OGH0002_0010OB00053_98W0000_001