Normen
WEG 1975 §18 Abs1
WEG 1975 §21
WEG 1975 §24
5 Ob 261/98p | OGH | 13.10.1998 |
5 Ob 179/11a | OGH | 07.10.2011 |
Auch; Beisatz: Dabei ist es ausreichend, wenn die Kündigungserklärung der Eigentümergemeinschaft dem Verwalter formlos zur Kenntnis gebracht wird. (T1); Beisatz: Weil der Verwalter auf die Richtigkeit des Erklärungsinhalts vertrauen kann, folgt aus der Abgabe der Erklärung gegenüber dem Verwalter durch die Mehrheit oder den Eigentümervertreter nur der Entfall der Verpflichtung, die Wirksamkeit der Erklärung im Innenverhältnis zu prüfen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19981013_OGH0002_0050OB00261_98P0000_001
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