Rechtssatz
Eine langjährige Abwicklungspraxis der Vertragsparteien bzw deren Rechtsnachfolger läßt als authentische Interpretation rechtsgeschäftlicher Leistungspflichten durch die Vertragspartner bzw deren Rechtsnachfolger Rückschlüsse auf den seinerzeitigen Geschäftswillen zu, was vor allem dann gilt, wenn diese praktizierte Selbstinterpretation gegen das Eigeninteresse einer Vertragspartei erfolgte (hier zumindest mehr als vierzig-jährige Vertragsabwicklungspraxis einer rechtsgeschäftlich begründeten und verbücherten Reallast).
40-jährige
4 Ob 67/07t | OGH | 22.05.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Exklusivitätszusage in Mietvertrag. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0010OB00201_98K0000_001
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