OGH 3Ob35/97m (RS0110677)

OGH3Ob35/97m16.9.1998

Rechtssatz

Die Anhebung des Mietzinses nach § 12a Abs 5 MRG für die Dauer der Pachtzeit hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten geändert haben (Bestandvertrag unter Schwestergesellschaften).

Normen

MRG §12a Abs5

3 Ob 35/97mOGH16.09.1998
5 Ob 267/98wOGH07.04.2000

Verstärkter Senat; Vgl auch<br/>Veröff: SZ 73/66

7 Ob 155/13iOGH16.10.2013

Beisatz: Dem Begehren auf Anhebung des Mietzinses kommt nicht schon deshalb ‑ dem Grunde nach ‑ Berechtigung zu, weil im Einzelunternehmen des Beklagten ein „faktischer Machtwechsel“ stattgefunden hat. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Verpachtung des Unternehmens erfolgte, was nach rechtlichen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien zu prüfen ist. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19980916_OGH0002_0030OB00035_97M0000_001

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