OGH 9ObA189/98d (RS0110654)

OGH9ObA189/98d2.9.1998

Rechtssatz

Da vom Arbeitsstatut des § 44 Abs 1 IPRG auch Kollektivverträge als generelle Sachnormen erfaßt werden, gehören sie zu der von dieser Gesetzesbestimmung berufenen anzuwendenden Rechtsordnung. Es ist daher nicht entscheidend, daß sich der räumliche Geltungsbereich des Kollektivvertrages wie auch der sonstigen Sachnormen grundsätzlich nur auf das Gebiet der Republik Österreich erstreckt, wenn die Kollektivvertragsangehörigkeit selbst nicht bestritten ist. Der Sinn der kollisionsrechtlichen Regelung ist es, hier zur Anwendung von österreichischen Sachnormen zu gelangen, die aufgrund der Außenseiterwirkung des Kollektivvertrages für alle Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers gelten. Durch die Anwendbarkeit der Sachnorm infolge der Kollektivvertragsangehörigkeit fällt auch das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Kollektivvertrages.

Normen

IPRG §44 Abs1

9 ObA 189/98dOGH02.09.1998
9 ObA 252/98vOGH23.12.1998

nur: Da vom Arbeitsstatut des § 44 Abs 1 IPRG auch Kollektivverträge als generelle Sachnormen erfaßt werden, gehören sie zu der von dieser Gesetzesbestimmung berufenen anzuwendenden Rechtsordnung. Es ist daher nicht entscheidend, daß sich der räumliche Geltungsbereich des Kollektivvertrages wie auch der sonstigen Sachnormen grundsätzlich nur auf das Gebiet der Republik Österreich erstreckt, wenn die Kollektivvertragsangehörigkeit selbst nicht bestritten ist. Der Sinn der kollisionsrechtlichen Regelung ist es, hier zur Anwendung von österreichischen Sachnormen zu gelangen, die aufgrund der Außenseiterwirkung des Kollektivvertrages für alle Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers gelten. (T1)

9 ObA 74/00yOGH15.03.2000

Auch; nur: Da vom Arbeitsstatut des § 44 Abs 1 IPRG auch Kollektivverträge als generelle Sachnormen erfaßt werden, gehören sie zu der von dieser Gesetzesbestimmung berufenen anzuwendenden Rechtsordnung. (T2)

9 ObA 105/07tOGH08.08.2007

Vgl auch; nur T2

Dokumentnummer

JJR_19980902_OGH0002_009OBA00189_98D0000_002