1 Ob 294/97k | OGH | 28.04.1998 |
Veröff: SZ 71/77 |
1 Ob 11/99w | OGH | 25.05.1999 |
Veröff: SZ 72/90 |
2 Ob 285/04g | OGH | 03.02.2005 |
Beisatz: Mündet aber eine die Beendigung des Rechtsverhältnisses nur vorbereitende vorläufige Maßnahme in eine das Rechtsverhältnis endgültig beendende Maßnahme (vorzeitige Abberufung) des Aufsichtsrates, so ist dem wirksam Abberufenen das rechtliche Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit bloß des Provisoriums abzusprechen. (T1) |
6 Ob 178/05b | OGH | 16.02.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Frage der Wirksamkeit, Unwirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung ist im streitigen Rechtsweg mit rechtsgestaltender Anfechtungsklage oder - nach Ablauf der Amtsperiode - mit Feststellungsklage zu klären. (T2); Veröff: SZ 2006/18 |
6 Ob 41/14v | OGH | 28.08.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Die Privatstiftung ist für eine Klage von Vorstandsmitgliedern der Privatstiftung auf Feststellung der Unwirksamkeit einer (nicht durch das Gericht erfolgten) Abberufung der Vorstandsmitglieder passiv legitimiert. (T3); Veröff: SZ 2014/74 |
Dokumentnummer
JJR_19980428_OGH0002_0010OB00294_97K0000_003
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