OGH 12Os25/98 (RS0109973)

OGH12Os25/9823.4.1998

Rechtssatz

Kein Rücktritt vom Versuch mangels Freiwilligkeit, wenn der Täter die Ausführung eines Bankraubversuches wegen vermehrten Kundenaufkommens und Herannahen einer Gendarmeriestreife aufgibt.

Normen

StGB §16 Abs1 A

12 Os 25/98OGH23.04.1998
14 Os 78/06mOGH12.09.2006

Beisatz: Keine Freiwilligkeit bei Wahrnehmen eines Zivilstreifenfahrzeuges und zweier Beamter in Zivil vor dem Bankinstitut. (T1)

11 Os 147/11vOGH12.12.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verzögerung bei der Geldübergabe und Befürchtung der Alarmauslösung durch einen Bankangestellten, sodass eine ungehinderte Flucht nach den Vorstellungen des Täters nicht (mehr) gesichert war. (T2)

15 Os 56/21fOGH10.06.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19980423_OGH0002_0120OS00025_9800000_002