OGH 10ObS56/98b (RS0109912)

OGH10ObS56/98b31.3.1998

Rechtssatz

Die für die Beurteilung des Nettoeinkommens(begriffes) im Ausgleichszulagenrecht entwickelten Grundsätze sind nicht auf § 5 ASVG zu übertragen, weil hier vom Bruttoeinkommen auszugehen ist.

Normen

ASVG §5
ASVG §294 Abs3
GSVG §60 Abs1 Z2
GSVG §149 Abs3

10 ObS 56/98bOGH31.03.1998
10 ObS 26/09kOGH12.05.2009

Vgl auch; Beisatz: Für die Frage des Wegfalls der Korridorpension (§ 9 Abs 1 APG) ist als relevantes Einkommen für die Überschreitung des Grenzbetrags nicht das Nettoeinkommen, sondern das Bruttoeinkommen heranzuziehen. (T1)

10 ObS 20/17iOGH25.04.2017

Vgl auch; Beisatz: Nach § 60 Abs 1 Z 2 GSVG ist für die Bemessung des Ausmaßes der Witwenpension nicht das Nettoeinkommen nach Abzug der Einkommensteuer heranzuziehen. Maßgeblich sind vielmehr jene Einkünfte, die aus selbständiger Arbeit erzielt und die der Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegt wurden. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19980331_OGH0002_010OBS00056_98B0000_004

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