OGH 6Ob341/97h (RS0109616)

OGH6Ob341/97h19.3.1998

Rechtssatz

Die Schadenersatzpflicht des Übergebers wegen Nichtverständigung des Vermieters vom Unternehmensübergang umfaßt nach dem Schutzzweck der verletzten Norm (§ 12 Abs 2 MRG alt) nur den Mietzinsentgang bis zur tatsächlich erfolgten Verständigung.

Entscheidung ergangen zu §§ 12 Abs 2 und Abs 3 MRG idF vor dem 3.WÄG

 

Normen

MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 B
MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 B
MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 Ca
MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 Ca

6 Ob 341/97hOGH19.03.1998
8 Ob 31/02wOGH21.02.2002

Auch; Beisatz: Die Bestreitung der Angemessenheit des nach § 12 Abs 3 MRG geforderten Mietzinses durch den neuen Betriebsinhaber im Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG hat keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährungsfrist für den im streitigen geltend zu machenden Anspruch auf Schadenersatz für die Vergangenheit wegen Nichtanzeige der Veräußerung. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19980319_OGH0002_0060OB00341_97H0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte