OGH 8ObA2349/96s (RS0108882)

OGH8ObA2349/96s27.11.1997

Rechtssatz

Wird einem Arbeitnehmer anstelle der Ist-Lohnerhöhung auf Grund einer Betriebsvereinbarung eine Mitarbeiterbeteiligung in gleicher Höhe gewährt, die nach fünf Jahren oder bei einem früheren Ausscheiden auszubezahlen ist, sind diese Beträge Entgelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsentschädigung zwingend einzubeziehen sind.

Dienstnehmer

 

Normen

AngG §6
AngG §23 Abs1
AngG §40
UrlG §6
UrlG §12

8 ObA 2349/96sOGH27.11.1997

Veröff: SZ 70/254

Dokumentnummer

JJR_19971127_OGH0002_008OBA02349_96S0000_001

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