Normen
ASVG §176 Abs1 Z6
ASVG §333
3 Ob 172/97h | OGH | 12.11.1997 |
Veröff: SZ 70/236 |
Dokumentnummer
JJR_19971112_OGH0002_0030OB00172_97H0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Auf Grund einer objektiven Wertung ist zu beurteilen, ob es sich um eine arbeitnehmerähnliche betrieblich spezifische Tätigkeit handelt; es muß ein innerer ursächlicher Zusammenhang mit dem Unternehmen hergestellt sein; dies ist aus dem Zweck der Tätigkeit, die auch aus Gefälligkeit geleistet werden kann, zu schließen. Wesentlich ist, daß der Helfende dem Unternehmen dienen will (hier: Helfer eines Tierarztes bei Operation eines Pferdes).
Normen
ASVG §176 Abs1 Z6
ASVG §333
3 Ob 172/97h | OGH | 12.11.1997 |
Veröff: SZ 70/236 |
JJR_19971112_OGH0002_0030OB00172_97H0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)