OGH 1Ob138/97v (RS0108116)

OGH1Ob138/97v15.7.1997

Rechtssatz

Unter die abhängigen Geschäfte fallen unter anderem alle Dispositionen der Parteien mit Dritten wie etwa Erfüllungsübernahme, Schuldübernahme und Vertragsübernahme. Dabei ist etwa die Vertragsübernahme keineswegs allen Rechtsordnungen bekannt.

Normen

IPRG §45

1 Ob 138/97vOGH15.07.1997

Veröff: SZ 70/145

Dokumentnummer

JJR_19970715_OGH0002_0010OB00138_97V0000_003

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