OGH 15Os79/97 (RS0108728)

OGH15Os79/9719.6.1997

Rechtssatz

Kein Verstoß gegen das "Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 StGB" bei Annahme des Erschwerungsgrundes der wiederholten tatbestandsmäßigen Tätigkeit weil für die Erfüllung des Verbrechens nach § 3 g VG die Begehung bloß einer der im Schuldspruch umschriebenen mehreren rechtlich gleichrangigen Handlungen, sohin die bereits einmalige Betätigung ausreicht.

Normen

StPO §345 Abs1 Z13
§3g VerbotsG

15 Os 79/97OGH19.06.1997
14 Os 43/11xOGH24.05.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970619_OGH0002_0150OS00079_9700000_002

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