3 Ob 210/97x | OGH | 18.06.1997 |
Veröff: SZ 70/120 |
5 Ob 65/98i | OGH | 21.04.1998 |
1 Ob 57/05x | OGH | 12.04.2005 |
Auch; Beisatz: Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob die im Austauschverhältnis stehenden Leistungen Zug-um-Zug abzuwickeln sind. Ein Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 918 ABGB ist jedenfalls dann möglich, wenn die im Vergleich vereinbarten Leistungspflichten der Parteien synallagmatisch verknüpft sind. (T1); Beisatz: Hier: Rücktrittsrecht nach § 21 Abs 1 KO. (T2) |
6 Ob 155/08z | OGH | 01.10.2008 |
Vgl; Beisatz: Das Rücktrittsrecht muss in einem solchen Fall weder ausdrücklich noch konkludent vorbehalten worden sein. (T3); Beisatz: Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die im Austauschverhältnis stehenden Leistungen Zug-um-Zug abzuwickeln sind. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19970618_OGH0002_0030OB00210_97X0000_001
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