OGH 3Ob2383/96d (RS0107717)

OGH3Ob2383/96d18.6.1997

Rechtssatz

Der Quittung muß Zeitpunkt und Höhe der eingelangten Zahlungen sowie eine staffelmäßige Zinsenberechnung enthalten.

Normen

EO §292l

3 Ob 2383/96dOGH18.06.1997

Veröff: SZ 70/116

3 Ob 35/15sOGH18.03.2015

Auch; Beisatz: Eine Quittung, die zwar Zeitpunkt und Höhe der eingelangten Zahlungen, nicht aber eine staffelmäßige Zinsenberechnung enthält, genügt daher nicht. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19970618_OGH0002_0030OB02383_96D0000_001