5 Ob 120/97a | OGH | 22.04.1997 |
Veröff: SZ 70/75 |
5 Ob 236/98 | OGH | 13.10.1998 |
Auch; nur: Das dem Liegenschaftseigentümer durch § 469 letzter Satz ABGB eingeräumte Verfügungsrecht über eine freigewordene Pfandstelle verlangt, nur eben diesem Liegenschaftseigentümer das Recht auf Löschung einer Hypothek einzuräumen. (T1); Beisatz: Die Verfügung über den Pfandrang ist jedenfalls ein nur dem Eigentümer zustehendes Recht, das die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c WEG nicht wirksam auszuüben vermag. (T2) |
5 Ob 37/10t | OGH | 27.05.2010 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19970422_OGH0002_0050OB00120_97A0000_001
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