OGH 8ObA2353/96d (RS0107287)

OGH8ObA2353/96d17.4.1997

Rechtssatz

Auch ein unberechtigt zur Verbesserung zurückgestellter fristgebundener Schriftsatz (hier: Wiederaufnahmsklage) ist insgesamt, spätestens innerhalb der erteilten Frist, wieder vorzulegen, um als am Tag seines ersten Einlangens überreicht angesehen werden zu können.

Normen

ZPO §81
ZPO §85
ZPO §534

8 ObA 2353/96dOGH17.04.1997
7 Ob 274/05bOGH15.02.2006
7 Ob 135/06pOGH05.07.2006

Beisatz: Hier: Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung eines Rekurses im Außerstreitverfahren. (T1)

10 ObS 18/16vOGH22.02.2016

Auch

10 ObS 17/16xOGH22.02.2016

Auch

3 Ob 220/17zOGH21.03.2018

Vgl auch; Beisatz: Hier: Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19970417_OGH0002_008OBA02353_96D0000_001