Rechtssatz
Auch ein unberechtigt zur Verbesserung zurückgestellter fristgebundener Schriftsatz (hier: Wiederaufnahmsklage) ist insgesamt, spätestens innerhalb der erteilten Frist, wieder vorzulegen, um als am Tag seines ersten Einlangens überreicht angesehen werden zu können.
7 Ob 135/06p | OGH | 05.07.2006 |
Beisatz: Hier: Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung eines Rekurses im Außerstreitverfahren. (T1) |
3 Ob 220/17z | OGH | 21.03.2018 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19970417_OGH0002_008OBA02353_96D0000_001