OGH 11Os165/96 (RS0108965)

OGH11Os165/9618.3.1997

Rechtssatz

Bei einer Untreue zu Lasten einer AG ist nicht der Schaden der Aktionäre maßgebend, sondern jener, den die AG als eigenes Rechtssubjekt erleidet.

Aktiengesellschaft

 

Normen

StGB §153

11 Os 165/96OGH18.03.1997
12 Os 117/12sOGH30.01.2014

Auch; Beisatz: Bei einer zu Lasten einer Aktiengesellschaft begangenen Untreue ist nicht der mittelbare Schaden der Alleinaktionärin, sondern der unmittelbare Nachteil der Gesellschaft maßgebend. (T1)<br/>Beisatz: Der Einwand, wonach nicht die Aktiengesellschaft, sondern die Alleinaktionärin Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts sei, setzt sich über die Rechtssubjektivität der Aktiengesellschaft hinweg (§ 1 AktG). (T2)<br/>Beisatz: Das Vermögen der Aktiengesellschaft stellt nicht nur für die Vorstandsmitglieder, sondern auch für die Alleinaktionärin fremdes Vermögen dar. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19970318_OGH0002_0110OS00165_9600000_001

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