OGH 10Ob2066/96p (RS0107682)

OGH10Ob2066/96p11.2.1997

Rechtssatz

Die Festlegung der geschuldeten Eigenschaften kann auch stillschweigend erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen.

Normen

ABGB §922
ABGB §923
ABGB §928

10 Ob 2066/96pOGH11.02.1997
9 Ob 50/10hOGH28.07.2010

Veröff: SZ 2010/91

10 Ob 72/16kOGH11.11.2016

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970211_OGH0002_0100OB02066_96P0000_003

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