OGH 7Ob2048/96v (RS0106614)

OGH7Ob2048/96v29.1.1997

Rechtssatz

Wird dem Bestandnehmer schon im Bestandvertrag vom Bestandgeber ein Weitergaberecht schlechthin eingeräumt, nämlich das Recht, durch bloße Erklärung (aber erst durch diese) alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, daß es einer weiteren Erklärung des Bestandgebers nicht bedarf, ist doch auch im Fall einer Ausübung des Weitergaberechts durch ein Legat die Anzeige der Weitergabe an den Bestandgeber erforderlich.

Normen

ABGB §1098 Ib

7 Ob 2048/96vOGH29.01.1997
3 Ob 247/15tOGH20.01.2016

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970129_OGH0002_0070OB02048_96V0000_001