OGH 13Os140/96 (RS0107043)

OGH13Os140/9622.1.1997

Rechtssatz

Ein präsenter Deckungsfonds schließt einen Schaden und damit den objektiven Tatbestand des Betruges, bei Fehlen eines Erstattungswillens aber auch den unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz des Betrugstäters keinesfalls aus.

Normen

StGB §146 B2
StGB §146 C1

13 Os 140/96OGH22.01.1997
13 Os 165/03OGH17.12.2003

Auch; Beisatz: Für die innere Tatseite des Betruges könnte ein präsenter Deckungsfonds bei einem Ersatzwillen des Täters in sehr engen Grenzen von Bedeutung sein. (T1)

12 Os 9/04OGH11.03.2004

nur: Ein präsenter Deckungsfonds schließt den Tatbestand des Betruges keinesfalls aus. (T2); Beisatz: Diesbezügliche - grundsätzlich, wenngleich nur in engen Grenzen mögliche - Rückschlüsse auf die subjektive Tatseite unterliegen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung. (T3)

13 Os 146/04OGH12.01.2005

Vgl; Beis ähnlich wie T1

15 Os 63/06pOGH03.08.2006

Auch

14 Os 183/08fOGH17.03.2009

nur T2; Beis wie T3

14 Os 114/16wOGH04.04.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970122_OGH0002_0130OS00140_9600000_001