3 Ob 2155/96z | OGH | 09.10.1996 |
Dokumentnummer
JJR_19961009_OGH0002_0030OB02155_96Z0000_002
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Rechtssatz
Bei Forderungsabtretung geht die Exekution ins Leere. Der Zessionar der gepfändeten Geldforderung hat keine Beteiligtenstellung im Exekutionsverfahren und damit keine Legitimation zum Antrag auf Einstellung der Exekution.